Ergänzt: Im November 2013 war beim Bundes-Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Thüringer Höchstspannungsleitung eingereicht worden. Nun hat das höchste deutsche Gericht ohne Begründung und öffentliche Mitteilung beschlossen, dass es darüber nicht entscheiden wird.


Das BVFG Bundes-Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Südwest-Kuppelleitung nicht zur Entscheidung angenommen. Diesen Beschluss habe das Gericht am 29. Juli gefasst, teilte der von den Beschwerdeführern beauftragte Rechtsanwalt Tillo Guber am Freitag mit. Dieser Beschluss sei wie in den meisten Fällen nicht begründet worden. Guber zufolge besteht nun die Möglichkeit, bis zum 29. Januar 2016 gegen diesen Beschluss und gegen die vorangegangene Entscheidung des BVWG Bundes-Verwaltungsgerichts in Leipzig eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einzulegen. Das BVFG selbst, das höchste deutsche Gericht,  hat über diesen Beschluss auf seiner Webseite nicht informiert.

Nach Auskunft der BVFG-Pressestelle ist dies eine durchaus übliche Verfahrensweise. Nicht begründete Beschlüsse würden auch nicht veröffentlicht, sagte der stellvertretende Pressesprecher Kai Hamdorf. Die Entscheidung darüber, ob ein Beschluss begründet werde, treffe die zuständige Kammer des Gerichts selbst. Ein wichtiger Grund dafür, dass ein Beschluss nicht begründet werde, könne sein, dass er nach Einschätzung der Richter nicht auf ähnliche Sachverhalte übertragbar sei. 

Die Nichtbegründung bedeutet Hamdorf zufolge nicht, dass dem Beschluss keine umfangreichen Vorarbeiten vorausgegangen wären. Bei der betreffenden  Verfassungsbeschwerde habe es sich um eine aufwändige Materie gehandelt. Dass es beim BVFG 20 Monate bis zu einem Beschluss dauere, sei bei solchen komplexen Verfahren nicht ungewöhnlich.

Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, engagierte Gegnerin der Südwest-Kuppelleitung und Unterstützerin der Verfassungsbeschwerde, zeigte sich „maßlos enttäuscht“ über die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde. Das Vertrauen in die Justiz sei „nachhaltig erschüttert“, schrieb sie in einer Presseerklärung. „Ich sehe in der Ablehnung unserer Verfassungsbeschwerde ganz klar eine politische Entscheidung. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten unserer Verfassungsbeschwerde, und das unterstelle ich, hat überhaupt nicht stattgefunden.“ Enders kündigte an, zu prüfen, ob die Leitungsgegner nun eine Beschwerde in Strasbourg einlegen.

 

Oststrom für Süddeutschland

Die Südwest-Kuppelleitung, die auch als Thüringer Strombrücke bekannt ist, soll Strom mit der Höchstspannung von 380 Kilovolt aus Ostdeutschland durch den Thüringer Wald nach Bayern transportieren. Den ersten Abschnitt von Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt nach Erfurt-Vieselbach in Thüringen hatte der Übertragungsnetz-Betreiber 50Hertz bereits 2008 in Betrieb genommen. Für den zweiten Abschnitt, der von Vieselbach über 57 Kilometer nach Altenfeld im Thüringer Wald führt, wurde der Planfeststellungs-Beschluss im Januar 2012 erteilt. Dagegen hatten drei Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt Großbreitenbach vor dem BVWG geklagt. Diese Klage war im Juli 2013 abgewiesen worden. Daraufhin hatten die Grundstückseigentümer im November 2013 die Verfassungsbeschwerde beim BVFG eingereicht.

50Hertz hatte bereits seit 2012 mit einer mehrmonatigen Unterbrechung am zweiten Abschnitt der Leitung gebaut und ihn Anfang Juli in Betrieb genommen. Für den dritten und letzten Abschnitt, der bis zur bayerischen Landesgrenze führt, hatte das Thüringer Verwaltungsamt im Januar den Planfeststellungs-Beschluss erteilt und damit Baurecht geschaffen. Auch dagegen war zunächst eine Klage beim BVWG eingereicht worden, die der Kläger dann aber wieder zurückzog. 50Hertz baut seit Januar an diesem Abschnitt und rechnet damit, ihn im ersten Quartal 2016 in Betrieb nehmen zu können. Für den Anschluss der Leitung an das bayerische Netz ist der dortige Übertragungsnetz-Betreiber Tennet zuständig.