Ergänzt. Die Wirtschaftsministerien von Brandenburg und Sachsen sehen keinen Grund zur Besorgnis darin, dass Vattenfall sein Braunkohlegeschäft an undurchsichtige Finanzinvestoren übergibt. Dabei liegen die hohen Kostenrisiken für die öffentlichen Haushalte auf der Hand.


Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen haben kein Problem mit der umstrittenen Übergabe von Vattenfalls Lausitzer Braunkohlegeschäft an ein fragwürdiges Übernahmekonsortium aus Finanzinvestoren. Das geht aus sehr unterschiedlichen Stellungnahmen der beiden Landes-Wirtschaftsministerien zu diesem Thema hervor. Die beiden SPD-Minister Albrecht Gerber und Martin Dulig hatten am 18. April, dem Tag der Vattenfall-Übergabeentscheidung, angekündigt, das Gespräch mit dem Übernahmekonsortium (Auch: Bieter- oder Käuferkonsortium) zu suchen. Dabei wollten sie dessen Konzept darauf prüfen, ob es die Interessen der Region ausreichend berücksichtigt, und wichtige Detailfragen klären.

Seitdem sind zwei Monate vergangen, und die schwedische Regierung wird wahrscheinlich in den nächsten Tagen über die Genehmigung der Übergabe entscheiden. Gute Gründe, um bei den Wirtschaftsministerien der beiden Länder nachzufragen, wie weit diese Gespräche gediehen sind, und wie die Ministerien die offensichtlichen Risiken der Transaktion bewerten.
Dabei erwiesen sich die Antworten des SMWA Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit als wenig ergiebig. Die sächsische Landesregierung befinde sich in Gesprächen mit EPH, teilte es mit. EPH steht für den tschechischen Energie- und Industriekonzern Energetický a průmyslový holding, der einer von zwei Partnern im Übernahmekonsortium ist. Diese Gespräche seien bisher nicht abgeschlossen, und über ihre Inhalte sei Vertraulichkeit vereinbart worden, berichtete SMWA. Auskünfte dazu, ob es auch Gespräche mit PPF Investments, dem zweiten Partner im Übernahmekonsortium, gegeben habe, lehnte das SPD-geführte Ministerium ab. Nicht einmal die Frage, ob es derzeit absehbar sei, wann diese vertraulichen Gespräche abgeschlossen sein werden, wollte Pressesprecher Jens Jungmann beantworten.

 

Vorsicht, Öffentlichkeit

Ein konkretisierter Hinweis auf die hohen Risiken für Rekultivierungskosten und Umweltschäden, die für Sachsen im dreistelligen Millionen- oder sogar im Milliardenbereich in Euro liegen könnten, erwies sich dann geradezu als Stich ins Wespennest: „Als unabhängiger Journalist wissen Sie so gut wie ich, dass mit von Ihnen aufgestellten Vorurteilen und Vorverurteilungen vorsichtig in der Öffentlichkeit umgegangen werden sollte“, schrieb Jungmann zurück. „Wir werden uns zumindest an solch einer Art von Journalismus nicht beteiligen.“

Sollte das etwa eine Drohung sein? Stellt ein Journalist denn Vorurteile und Vorverurteilungen auf, wenn er auf undurchsichtige, von Steueroasen geprägte Gesellschafterstrukturen eines Braunkohlekonsortiums und auf die damit verbundenen hohen Risiken für die öffentlichen Haushalte hinweist? Sollte er damit in der Öffentlichkeit vorsichtig umgehen – oder statt dessen so deutlich und sachlich wie möglich auf diese Risiken hinweisen und so dazu beitragen, dass absehbare Fehlentwicklungen vermieden werden können?

Deutlich konstruktiver fielen die Antworten des MWE Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg aus. Anders als das sächsische Ministerium konnte es zwar nicht auf Gespräche mit dem Übernahmekonsortium verweisen, dafür aber sachlich argumentieren. „Das, was bisher von EPH und Vattenfall über die getroffenen Vereinbarungen in der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, stimmt mit unseren Interessen überein: Bis 2020 wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Die betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen sowie die Arbeitnehmer-Mitbestimmungsrechte gelten fort. Darüber hinausgehende Einzelheiten zum künftigen Unternehmenskonzept sind uns noch nicht bekannt“, teilte MWE mit.

Was die Brandenburger Landesregierung vom Käufer des Lausitzer Braunkohlegeschäfts erwartet, hatte MWE bereits im Vorfeld der Verkaufsentscheidung deutlich gemacht. So soll der neue Eigentümer eine Unternehmenskonzeption vorlegen, mit der Beschäftigung und Wertschöpfung in der Region langfristig gesichert werden. Er muss sich als ein verlässlicher Partner für den Umstrukturierungsprozess in der Lausitz erweisen und sich auch bei den Zukunftsthemen jenseits der Braunkohle engagieren. „Aktuell hat für uns die Frage der Fortführung der Tagebauplanungen höchste Priorität“ schreibt das Ministerium. „Wichtig ist es uns auch, dass sich der neue Eigentümer im gesellschaftlichen Leben der Region, etwa im Bereich Kultur und Sport, engagiert und die zwischen Vattenfall und den Kommunen getroffenen Vereinbarungen und Verträge fortführt.“

 

Kapitalabfluss in Steueroasen

Ernsthafte Risiken sieht MWE offenbar nicht in dem Übernahmekonsortium aus EPH und PPF-I. Hinter EPH stehen bekanntlich die Finanzinvestoren Daniel Křetínský aus Tschechien, Patrik und Jozef Tkáč sowie Ivan Jakabovič aus der Slowakei, die ihre Beteiligungen über ein schwer durchschaubares tschechisch-zypriotisch-luxemburgisches Firmengeflecht verwalten. Als Gesellschafter des Braunkohleförderers Mibrag sind sie dadurch aufgefallen, dass sie von 2009 bis 2014 ungewöhnlich hohe Kapitalmengen aus diesem Unternehmen abgezogen haben. Bei dem anderen Partner im Übernahmekonsortium, PPF Investments, handelt es sich um eine Briefkastenfirma mit Sitz in der Steueroase Jersey, die dem tschechischen Geschäftsmann Tomáš Brzobohatý gehört und auf undurchsichtige Weise mit der niederländischen Holding PPF Group des tschechischen Milliardärs Petr Kellner verbunden ist.

Können diese undurchsichtigen und fragwürdig agierenden Finanzinvestoren als ausreichend zuverlässig gelten, um die Verantwortung für 7.500 Arbeitsplätze und jahrzehntelange Rekultivierungsverpflichtungen in der Lausitzer Braunkohlewirtschaft zu übernehmen?

In seiner Antwort auf diese Frage geht das Brandenburger Ministerium gar nicht auf die von Steueroasen geprägten Gesellschafterstrukturen und nur indirekt auf den starken Kapitalabfluss bei Mibrag ein. „EPH ist in vielen Bereichen der Energiewirtschaft aktiv und hat neben dem tschechischen Energiemarkt bereits Erfahrungen in Ost- und Südeuropa und auch in Ostdeutschland gesammelt“, schreibt MWE. „Als Eigentümer der Mibrag ist EPH als verlässliches Unternehmen bekannt. Das Braunkohleunternehmen muss sich auch unter einem neuen Eigentümer EPH ebenso wie bisher unter Vattenfall auf der Grundlage des deutschen Wirtschafts- und Bergrechts bewegen und Mittel für die Wiedernutzbarmachung der Tagebauflächen zurückstellen.“

Einen Grund zu größerer Vorsicht können die MWE-Fachleute nicht erkennen. „Einem neu im Land auftretenden Investor per se grundsätzlich zu misstrauen, dass er seinen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist nach unserer Überzeugung der falsche Ansatz“, schreiben sie. „Vielmehr ist es unser Ziel, auch mit dem neuen Eigentümer der Braunkohlewirtschaft vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um die Lausitz zu einer zukunftsfähigen Region zu entwickeln.“

 

Wirksame Kontrolle

Nennen wir es freundlicherweise „Vorsicht“ oder weniger freundlich „Misstrauen“ – auf jeden Fall scheint eine wirksame Kontrolle über die Mittel angebracht zu sein, die Braunkohleunternehmen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebauflächen und für die Beseitigung von Umweltschäden zurückstellen müssen. Das FÖS Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft aus Berlin und das IASS Institute for Advanced Sustainability Studies (Deutsch: Institut für Fortgeschrittene Nachhaltigkeitsstudien) aus Potsdam haben kürzlich in der Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ deutlich darauf hingewiesen, dass das bisherige System der Braunkohle-Rückstellungen einige ernstzunehmende Risiken birgt.

Dazu zählen sie, dass die Folgekosten des Braunkohle-Bergbaus und die dafür notwendigen Rückstellungen bisher nicht transparent berechnet werden. „Die der Rückstellungsbildung zugrunde liegende unternehmensinterne Kostenschätzung ist für die Öffentlichkeit und ihre Repräsentanten bislang nicht nachvollziehbar“, schreiben die Studienautoreninnen. „Vor allem sehr langfristige ökologische Auswirkungen des Tagebaus, z.B. im Bereich Wasserhaushalt, könnten in den kommenden Jahrzehnten Kosten verursachen, die in ihrer Dauer und Höhe schwer abzusehen sind und die deshalb in den Rückstellungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das Risiko der Vergesellschaftung dieser Kosten ist hoch.“

Ein weiteres Risiko sehen FÖS und IASS darin, dass Mutterkonzerne von Bergbauunternehmen bei der geltenden Gesetzeslage nur unzureichend haften, wenn ein solches Unternehmen in die Insolvenz geht. Mutterkonzerne von Bergbaubetreibern könnten sich ihrer Verantwortung für die Folgekosten zum einen dadurch entziehen, dass sie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge kündigen. Zum anderen sei dies durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen möglich. „In beiden Fällen müssten in letzter Konsequenz der Staat und damit die Steuerzahler_innen für die Kosten einstehen“, heißt es in der Studie, in geschlechtsneutraler Rechtschreibung.

Um diese und weitere Risiken beherrschbar zu halten, schlagen die Autoren der Bundesregierung und den Landesregierungen vor, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Darin sollten die Kostenschätzungen und Rückstellungsberechnungen im Braunkohlebereich überprüft werden. Außerdem halten sie neue gesetzliche Regelungen für nötig, um die Finanzierung von Braunkohle-Folgekosten auch dann sicherzustellen, wenn die Bergbaubetreiber von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Insolvenzen, Umstrukturierungen und Verkäufen betroffen sind.

 

Größenordnung der Risiken

Die Studie hilft auch dabei, die Größenordnung der Risiken einzuschätzen, die sich aus der Übergabe von Vattenfalls Braunkohlegeschäft für die Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten ergeben. Die bergbaubedingten Rückstellungen der Vattenfall Europe Mining AG, die Vattenfall an das Übernahmekonsortium übergeben will, lagen im Jahr 2014 bei 1,1 Mrd. Euro. Sollten diese Rückstellungen sich in den nächsten Jahrzehnten als nicht ausreichend erweisen, vom Übernahmekonsortium  umgeschichtet werden oder durch Insolvenz ganz verloren gehen, müssten wahrscheinlich der Bund sowie die Länder Brandenburg und Sachsen die Mehrkosten tragen. Die Größenordnung dieser Mehrkosten-Risiken dürfte wohl mit mehreren hundert Millionen bis einigen Milliarden Euro zu beziffern sein.

Auf diese hohen Risiken weist auch die sächsische Landtagsfraktion der Grünen hin. „Wir brauchen dringend Schutzmaßnahmen für die öffentlichen Haushalte in Land, Bund und Kommunen“, erklärt ihr energie- und klimapolitischer Sprecher Gerd Lippold. „Einen wichtigen und leicht umsetzbaren Schritt könnte der Freistaat gehen, indem die Staatsregierung das Oberbergamt anweist, Betriebspläne nur noch gegen Sicherheitsleistung gemäß §56 Bundesberggesetz zu genehmigen.“ Außerdem hält er es für nötig, die vorhandenen Rückstellungen einem unabhängigen Stresstest zu unterziehen. Damit diese Fragen öffentlich diskutiert werden können, hat Lippolds Fraktion für den kommenden Donnerstag eine aktuelle Debatte zur Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt.

Die Entscheidung der schwedischen Regierung über Vattenfalls Braunkohleübergabe wird in den nächsten Tagen erwartet. Einem Bericht der Klimaretter zufolge deutet alles darauf hin, dass die rot-grüne Regierung das Geschäft absegnet. Allerdings soll sie unter einem zunehmenden öffentlichen Druck stehen, das ostdeutsche Braunkohlegeschäft nicht an das Übernahmekonsortium zu übergeben, sondern es stattdessen klima- und sozialverträglich abzuwickeln.

Möglicherweise könnte auf Vattenfalls Braunkohleübergabe aber auch noch ein juristisches Nachspiel folgen. Wie das Handelsblatt berichtete, hat sich ein Bewerber, der in der Vorauswahl abgelehnt wurde, bei der Europäischen Kommission über das Verfahren beschwert. Dabei soll es sich sich um eine Gruppe von mongolischen Investoren handeln, die ihre Interessen über die in Dresden ansässige Lausitz Mongolia Mining AG vertreten.

 

 

Das Übernahmekonsortium für Vattenfalls Braunkohlegeschäft
Bieterkonsortium EPH PPF I 052016 mittel

Hinter dem Übernahmekonsortium (Auch: Bieter- oder Käuferkonsortium) für das Braunkohlegeschäft von Vattenfall stehen slowakische und tschechische Finanzinvestoren. Sie verwalten ihre Beteiligungen über ein schwer durchschaubares Geflecht von Holdinggesellschaften, die in Steueroasen wie Jersey, Luxemburg, Niederlande und Zypern registriert sind. Ein neuer Partner in dieser Struktur ist das chinesische Großunternehmen CEFC China Energy Company Limited.

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