Der schwedische Energiekonzern will sein ostdeutsches Braunkohlegeschäft an ein Konsortium verkaufen, an dem eine undurchsichtige Investmentfirma mit Sitz auf der Kanalinsel und Steueroase Jersey beteiligt ist. Doch erstaunlicherweise war diese Firma keiner Erwähnung wert, als das Käuferkonsortium auf die Einhaltung von Regeln überprüft wurde.


Einer der beiden Partner im Käuferkonsortium für das ostdeutsche Braunkohlegeschäft des staatlichen schwedischen Energiekonzerns Vattenfall erscheint in einem zunehmend widersprüchlichen Licht. Am 18. April hatte Vattenfall darüber berichtet, dass er das Braunkohlegeschäft an ein Konsortium aus den Unternehmen EPH Energetický a průmyslový holding und PPF Investments übergibt und ihnen 7 Milliarden schwedische Kronen (763 Mio. Euro) überweisen wird. Im Gegenzug sollen sie Vattenfall von sämtlichen Rekultivierungsverpflichtungen und der Verantwortung für Umweltschäden entlasten.

EPH ist in Deutschland bekannt als Gesellschafter des Braunkohleförderers Mibrag. Hinter dieser Holding  stehen die Finanzinvestoren Daniel Křetínský aus Tschechien, Patrik und Jozef Tkáč sowie Ivan Jakabovič aus der Slowakei, die ihre Beteiligungen über ein schwer durchschaubares tschechisch-zypriotisch-luxemburgisches Firmengeflecht verwalten. Der Name von PPF Investments Ltd. (PPF-I) weist zunächst auf Verbindungen zur PPF Group N.V. (PPF-G) hin, der niederländischen Holding des tschechischen Milliardärs Petr Kellner. Doch die sparsam beschriftete Webseite von PPF-I erweckt den Eindruck, als würde dieses Unternehmen mit Sitz auf der britischen Kanalinsel und Steueroase Jersey weitgehend unabhängig von PPF-G arbeiten und überwiegend dem früheren PPF-G-Manager Tomáš Brzobohatý gehören.


Brzobohaty oder Kellner?

Kellners PPF-G ist nach eigenen Angaben nicht an PPF-I beteiligt. Doch diese Aussage steht wiederum in einem klaren Widerspruch zu dem „Compliance Statement“ (Deutsch: Erklärung zur Regeltreue), das Vattenfall zu dem geplanten Verkauf von der britischen Wirtschaftskanzlei Freshfields anfertigen ließ und auf seiner Webseite veröffentlichte. Dieses Dokument soll bestätigen, dass Vattenfalls Partner beim Verkauf des Braunkohlegeschäfts bisher die allgemein akzeptierten Regeln der Geschäftstätigkeit eingehalten haben.

In dieser Erklärung heißt es auf Englisch:

„In relation to the contemplated sale of Vattenfall Europe Generation AG and Vattenfall Europe Mining Aktiengesellschaft (together the Target Companies) to a consortium of EPH and PPF Vattenfall has taken various measures to verify that EPH and PPF meet the compliance standards of the Swedish State and the standards of good business practice. These measures encompassed (i) a compliance questionnaire which had to be filled out by EPH and PPF, (ii) a compliance due diligence in relation to EPH and PPF conducted by an external specialist firm on the basis of publicly available sources, (iii) additional enquiries in relation to potentially problematic findings of the compliance due diligence of the specialist firm (iv), written statements by EPH in relation to such additional enquiries, (v) enquiries specifically addressing the mentioning of Daniel Kretinsky, the CEO and majority shareholder of EPH, and Petr Kellner, the ultimate owner of PPF, in the Panama Papers and (vi) written statements of Daniel Kretinsky and the general counsel of PPF regarding the facts revealed in the Panama Papers.“

Ins Deutsche übersetzt:

„Bezüglich des beabsichtigten Verkaufs der Vattenfall Europe Generation AG und Vattenfall Europe Mining AG (zusammen die Zielunternehmen) an ein Konsortium von EPH und PPF hat Vattenfall verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zu überprüfen, dass EPH und PPF die Regeltreue-Standards des schwedischen Staates und die Standards der guten Unternehmensführung einhalten.

Diese Maßnahmen umfassten (i) einen Regeltreue-Fragebogen, der von EPH und PPF ausgefüllt werden musste, (ii) eine Regeltreue-Überprüfung bezüglich EPH und PPF, ausgeführt von einer Spezialistenfirma auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen, (iii) zusätzliche Erkundigungen bezüglich möglicherweise problematischer Erkenntnisse der Regeltreue-Prüfung der Spezialistenfirma (iv), schriftliche Erklärungen von EPH zu diesen zusätzlichen Erkundigungen, (v) spezielle Erkundigungen zur Erwähnung von Daniel Křetínský, den Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsgesellschafter von EPH, und Petr Kellner, den letztendlichen Eigentümer von PPF, in den Panama-Papieren und (vi) schriftliche Erklärungen von Daniel Křetínský und des Rechtsvertreters von PPF bezüglich der in den Panama-Papieren enthüllten Fakten.“


Fehler und Widersprüche

Diese zwei Sätze enthalten mehrere Fehler und Widersprüche. Erstaunlicherweise wird PPF-I hier nicht einmal erwähnt – das Unternehmen also, das offiziell zum Käuferkonsortium gehört. Auch der Mehrheitsgesellschafter von PPF-I, Brzobohatý, spielt keine Rolle. Können Vattenfall und Freshfields dann behaupten, diesen Teil des Käuferkonsortiums ausreichend auf Regeltreue überprüft zu haben?

Als Konsortialpartner von EPH nennt Freshfields stattdessen die Abkürzung „PPF“, ohne darauf einzugehen, welches konkrete Unternehmen damit gemeint ist. Immerhin gibt es zahlreiche Unternehmen, die dieses Kürzel im Namen tragen, und die daher mit dem tatsächlichen Konsortialpartner verwechselt werden können. Um die künftige Verantwortung für das bisherige Braunkohlegeschäft von Vattenfall eindeutig zuordnen zu können, wäre es daher wichtig, den vollständigen Namen des Unternehmen einschließlich seiner Rechtsform und seiner Gesellschafter zu nennen.

Als letztendlicher Eigentümer von „PPF“, also dem Partner von EPH im Käuferkonsortium, wird Kellner angegeben. Doch das widerspricht den übrigen Informationen, die bisher über das Verkaufsgeschäft bekannt sind. Danach ist PPF-I der Partner von EPH im Käuferkonsortium, Brzobohatý ist Mehrheitsgesellschafter von PPF-I, und Kellners PPF-G ist nicht an PPF-I beteiligt. Wieso haben Vattenfall und Freshfields also die Regeltreue von Kellner überprüft, nicht aber die Regeltreue von Brzobohatý?


Fonds für die Übernahme

Vattenfall, EPH und PPF-G lehnten es ab, diesen Widerspruch aufzuklären. Auch die Frage, ob Kellner möglicherweise außerhalb der Strukturen von PPF-G an PPF-I beteiligt ist, ließ sich bei Anfragen an diese Unternehmen nicht klären. Die Pressesprecherin von PPF-G, Zuzana Migdalová, deutete immerhin an, auf welche Weise PPF-G an Vattenfalls Braunkohle-Verkauf beteiligt sein könnte. „As regards the involvement of PPF Group N.V. in Vattenfall acquisition, it is intended that PPF Group N.V. provides funds for such acquisition to PPF Investments Ltd.“

Deutsch: „Was die Beteiligung von PPF Group N.V. an der Vattenfall-Übernahme betrifft, so ist es geplant, dass PPF Group N.V. für diese Übernahme Fonds zur Verfügung stellt.“ Das wäre dann wohl eine sehr indirekte und schwer durchschaubare  Beteiligung, die zudem über eine Steueroase und mit PPF-I über ein Unternehmen abgewickelt wird, von dessen Gesellschaftern nur Brzobohatý bekannt ist. Zudem bleibt unklar, wer in dieser „PPF“-Beziehung der entscheidende Ansprechpartner sein wird: Brzobohatý auf Jersey oder Kellner in Amsterdam und Prag?

Hätte eine verantwortungsvolle Überprüfung auf Regeltreue diese Fragen nicht eindeutig klären müssen? Für Verwunderung sorgt auch die folgende Passage des „Compliance Statement“:

„The Due Diligence did not provide concrete evidence for any wrongdoing or business practices of EPH, PPF their management and their (ultimate) shareholders which are not in line with the standards of good business practice. This includes the revelations of the Panama Papers. Holding interests in British Virgin Island based companies as such is legal and no indications were given that these structures are used for tax evasion or other unlawful purposes.“

Ins Deutsche übersetzt:

„Die Überprüfung auf Regeltreue lieferte keinen konkreten Beweis für irgendein Fehlverhalten oder Geschäftspraktiken von EPH, PPF, ihrem Führungspersonal und ihren (letztendlichen) Gesellschaftern, die nicht mit den Standards guter Geschäftsführung vereinbar wären. Das schließt die Enthüllungen der Panama-Papiere ein. Der Anteilsbesitz an Unternehmen, die sich auf den Britischen Jungferninseln befinden, als solcher ist legal, und es gibt keine Hinweise darauf, dass diese Strukturen für Steuerhinterziehung oder andere ungesetzliche Zwecke genutzt werden.“


Steueroasen als Standard

Tatsächlich hatten die Enthüllungen der Panama-Papiere keine wesentlichen Erkenntnisse über die Funktion von Steueroasen in den Unternehmens- und Gesellschafterstrukturen von EPH und PPF gebracht. Es wurde lediglich bekannt, dass EPH-Chef Křetínský auf den Britischen Jungferninseln die Gesellschaft Wonderful Yacht Holdings besitzt, die einen Katamaran verwalten soll. Kellner und seine Frau Renata wurden als Besitzer mehrerer Immobiliengesellschaften in derselben Steueroase enttarnt.

Vollkommen unerwähnt bleibt dagegen im „Compliance Statement“, dass EPH und PPF-G in ihre Unternehmens- und Gesellschafterstrukturen systematisch Zwischenholdings eingebaut haben, die in Steueroasen registriert sind. Schon bei EPH, wo sich die Standorte der Zwischenholdings auf Zypern und Luxemburg beschränken, führt dies zu schwer durchschaubaren Strukturen. Doch PPF-G spielt in dieser Hinsicht in einer höheren Liga: Hier sitzt nicht nur die Muttergesellschaft in den Niederlanden, wo sich prima Steuern sparen lassen. Sie hat auch zahlreiche Tochtergesellschaften, die auf den Britischen Jungferninseln, Zypern, den Cayman Islands und eben Jersey registriert sind. Für die „Compliance“-Experten bei Vattenfall und Freshfields ist diese Praxis offenbar kein Grund, die Einhaltung von Standards guter Geschäftsführung in Frage zu stellen.

PPF ist übrigens die Abkürzung für die tschechische Bezeichnung První Privatizační Fond (Deutsch: Erster Privatisierungsfonds), dessen Ursprünge in der Privatisierung der tschechischen Wirtschaft zu Anfang der 1990er Jahre liegen. Das bekannteste Unternehmen mit diesem Namen ist PPF-G, das im niederländischen Amsterdam registriert ist und sich zu 98,92 Prozent im Besitz von Petr Kellner befindet. Dabei handelt es sich um eine Holding, unter deren Dach zahlreiche Unternehmen mit Aktivitäten in 16 Ländern in Europa, Asien und in den USA versammelt sind. In ihnen sind insgesamt 83.000 Menschen beschäftigt. Als ihre Schwerpunktbranchen nennt PPF-G Finanzdienstleistungen, Immobilien, Telekommunikation, Vertrieb und Versicherungen. Für das Geschäftsjahr 2014 hatte sie einen Umsatz von 7,6 Mrd. Euro und einen Gewinn von 372 Mio. Euro ausgewiesen.


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