Die deutsch-französische Strombörse Epex Spot und die skandinavische Strombörse Nord Pool Spot arbeiten seit Jahren gemeinsam daran, den grenzüberschreitenden Stromhandel zu verbessern. Dass sie sich zeitweise auch keine Konkurrenzkämpfe um europäische Märkte mehr liefern wollten, hat die EU-Kommission jetzt mit Geldbußen bestraft.



Die Europäische Kommission hat gegen die beiden führenden europäischen Spot- Strombörsen Epex Spot und NPS Nord Pool Spot Geldbußen von insgesamt knapp sechs Millionen Euro verhängt. Dabei hat Epex 3,65 Mio. Euro zu zahlen, auf NPS entfallen 2,33 Mio. Euro. Die beiden Strombörsen hätten vereinbart, im Europäischen Währungsraum (EWR) bei Dienstleistungen für den kurzfristigen Stromhandel nicht miteinander zu konkurrieren, teilte die Kommission mit. Ein solches Verhalten verstoße gegen das Kartellrecht der Europäischen Union, wonach Kartelle und Absprachen verboten seien. NPS und Epex wurde jeweils eine Geldbußen-Ermäßigung von zehn Prozent gewährt, da sie einem kartellrechtlichen Vergleichsverfahren zugestimmt hatten, mit dem die Untersuchung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden konnte.

Die deutsch-französische Strombörse Epex, eine Tochtergesellschaft der Leipziger Energiebörse EEX European Energy Exchange, betreibt Spotmärkte für den kurzfristigen Stromhandel am selben oder nachfolgenden Tag in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. NPS betreibt solche Märkte in Skandinavien, im Baltikum und in Großbritannien. Die geahndete „Zuwiderhandlung“ hängt mit dem von der Kommission selbst angestrebten Energie-Binnenmarkt zusammen, in dem alle nationalen Strommärkte zu einem großen integrierten Strommarkt zusammengefasst werden sollen. In Gesprächen über ein mögliches gemeinsames Konzept für die technischen Systeme, die für den grenzübergreifenden Stromhandel eingesetzt werden sollten, hatten Epex und NPS auch vereinbart, nicht miteinander in Wettbewerb zu treten und europäische Gebiete untereinander aufzuteilen.

Diese Absprachen gingen nach Ansicht der Kommission weit über den legitimen Zweck hinaus, bei der Schaffung eines Energie-Binnenmarktes zusammenzuarbeiten. Die Unternehmen hätten damit eindeutig gegen das Kartellverbot nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach Artikel 53 des EWR-Abkommens verstoßen. Die „Zuwiderhandlung“ habe sieben Monate in den Jahren 2011 und 2012 gedauert und geendet, als die Kommission und die in Norwegen zuständige Überwachungsbehörde der Freihandelszone EFTA unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornahmen. Die wettbewerbswidrigen Kontakte erfolgten in Form von persönlichen Treffen, Telefon- und Videogesprächen sowie E-Mails, hieß es.

Epex erklärte dazu, während des gesamten Verfahrens vollständig mit der Kommission kooperiert zu haben und die jetzige Entscheidung anzuerkennen. Die Strombörse bleibe der weiteren Integration des europäischen Energiemarktes verpflichtet. Auch NPS räumte ein, im Bemühen darum zu eng mit „einer anderen europäischen Strombörse“ kooperiert und dabei die Wettbewerbsregeln verletzt zu haben. Alle künftigen Projekte und Vereinbarungen würden nun in dieser Hinsicht genauer geprüft.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine Geldbuße von 1 Mio. Euro gegen die rumänische Strombörse Opcom und ihre Muttergesellschaft, die Stromnetzbetreiberin Transelectrica, verhängt. Opcom habe in der EU niedergelassene, aber außerhalb Rumäniens tätige Stromhändler mehr als fünf Jahre lang diskriminiert. Zwischen 2008 und 2013 forderte Opcom von Teilnehmern der Strom-Spotmärkte eine rumänische Mehrwertsteuer-Registrierung und lehnte Händler ab, die bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registriert waren. Damit schuf die Strombörse nach Ansicht der Kommission ein künstliches Hindernis für den Markteintritt und verstieß gegen EU-Wettbewerbsrecht.

Opcom ist mit der Geldbuße nicht einverstanden und vermutet, dass die Entscheidung der Kommission von anderen Gründen motiviert ist, die nichts mit dem Wettbewerbsrecht zu tun haben. Die Strombörse will nun rechtliche Gegenmaßnahmen prüfen.

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