Die Wettbewerbsbehörde hatte das Übernahme-Vorhaben vier Monate lang geprüft. Seine Freigabe begründete sie nun mit „positiven wettbewerblichen Entwicklungen im Gasbereich“.


Das Bundeskartellamt hat gestern die Übernahme des Leipziger Gasgroßhändlers VNG Verbundnetz Gas durch den Oldenburger Energiekonzern EWE freigegeben. EWE hält bereits 47,9 % der VNG-Aktien und hatte sich im März mit dem bisherigen VNG-Aktionär Wintershall darauf geeinigt, weitere 15,79 % zu übernehmen. Damit kommt EWE auf insgesamt 63,69 % der VNG-Anteile und kontrolliert das Unternehmen damit. Die Oldenburger kündigten nun an, dass die VNG-Anteile von Wintershall in den nächsten Tagen auf EWE übertragen werden sollen.

Die Wettbewerbsbehörde hatte das Übernahme-Vorhaben vier Monate lang geprüft. Seine  Freigabe begründete sie nun mit „positiven wettbewerblichen Entwicklungen im Gasbereich“. Allgemein habe sich die Marktmacht von den deutschen Ferngasgesellschaften vor allem zu den ausländischen Gasproduzenten verschoben, insbesondere zu dem russischen Konzern Gasprom und dem norwegischen Konzern Statoil. Diese seien auch immer mehr als Händler auf den nachgelagerten Stufen tätig.

Daher habe das Kartellamt die bisherige Unterscheidung zwischen der Belieferung überregionaler Ferngasgesellschaften auf der ersten Stufe und regionaler Ferngasunternehmen auf der zweiten Stufe aufgegeben. Beide Marktstufen würden sachlich zu einer einheitlichen Gasgroßhandelsstufe einschließlich der Händler zusammengefasst. Räumlich werde der Großhandelsmarkt für Erdgas bundesweit abgegrenzt und nicht mehr netzbezogen oder marktgebietsbezogen, teilte das Amt weiter mit.

Vereinfacht ausgedrückt könnte das heißen, dass deutsche Großhandels-Gaskunden heute nach Auffassung des Bundeskartellamts genügend Möglichkeiten haben, bundesweit unter mehreren Wettbewerbsangeboten für Erdgaslieferungen zu wählen. Frühere Lieferbeschränkungen über Leitungsnetze und Marktgebiete hinweg fallen nun nicht mehr ins Gewicht. Daher sieht das Amt kein kartellrechtliches Problem darin, dass mit EWE der größte deutsche Gas-Verteilnetzbetreiber, der die meisten Gas-Haushaltskunden versorgt, den drittgrößten deutschen Erdgasimporteur VNG übernimmt.

EWE hatte die VNG-Übernahme auch bei der polnischen Kartellbehörde angemeldet, da beide Unternehmen auch in Polen tätig sind. Auch diese Behörde habe die Aktienübertragung bereits ohne Auflagen genehmigt, teilte EWE auf Anfrage mit.

Als weitere VNG-Aktionäre verbleiben nun noch die VUB Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, die eine Sperrminorität von 25,79 % für zehn kommunale Anteilseigner verwaltet, und Gasprom mit 10,52 %. VUB hatte im Juni eine erste Aktionärsvereinbarung mit EWE geschlossen, die Regeln für eine künftige Zusammenarbeit enthält. Danach soll der Standort Leipzig als VNG-Sitz bestehen bleiben soll. Auch die derzeit in Leipzig bei VNG bestehenden Arbeitsplätze wollen beide Partner erhalten. Außerdem hatten sie sich vorgenommen, sich bis Oktober 2014 auf eine zukunftsfähige Ausrichtung der VNG-Strategie und die Dividendenpolitik zu einigen. Wie weit dieses Vorhaben gediehen ist, war heute von VUB nicht zu erfahren.

Dabei wird es für VUB auch wieder zunehmend schwierig, die knappe Sperrminorität zu sichern. Mit Erfurt, Dresden und Nordhausen wollen mehrere Städte ihre VNG-Anteile verkaufen. Zwar haben die anderen kommunalen Anteileigner dafür ein Vorkaufsrecht. Es fällt ihnen allerdings schwer, die hohen Kaufpreise aufzubringen. Eine ähnliche Situation hatte es schon im Jahr 2008 gegeben, als Jena und Halle ihre VNG-Aktien verkaufen wollten. Damals übernahmen die anderen kommunalen Aktionäre diese Anteile und bewahrten damit zunächst die Sperrminorität.


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