Der Freistaat will in acht Jahren eine Wasserstoff-Industrie mit Grundlagenforschung aufbauen. Die Strategie zielt auf grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, bei denen eine Ausbaubremse gelockert werden soll.

Wasserstoff Leitung gross

Wasserstoff-Leitung im Hydrogen Lab Leuna - in Sachsen-Anhalt. Foto: Stefan Schroeter


Sachsens Regierungskabinett hat heute eine Wasserstoff-Strategie beschlossen und eine Abstandsregel für Windenergie-Anlagen verabschiedet. Mit der Wasserstoff-Strategie soll das Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, eine Wasserstoff-Industrie entlang der Wertschöpfungskette einschließlich der Grundlagenforschung aufzubauen. Der Strategie zufolge wird das bereits bis zum Jahr 2030 angestrebt.

 

Die Strategie enthält zusätzliche Maßnahmen, die dafür in Sachsen über die Angebote der Europäischen Union und des Bundes hinaus notwendig sind. Mit 24 Vorhaben sollen Akteure vor Ort unterstützt werden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass grüner Wasserstoff als Energieträger verwendet werden kann. Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt.

 

Als zentrale Einrichtung soll eine sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff aufgebaut werden. Ihre Aufgabe wird es sein, alle Wasserstoffakteure und -projekte sowie die Vernetzung zu Sachsens Nachbarländern und -staaten zu koordinieren.

 

Zukunft als Energieland

Sachsens Energieminister Wolfram Günther (B90/G) bezeichnete die Wasserstoff-Strategie als Meilenstein der sächsischen Energie-, Klima- und Industriepolitik. Ob Sachsen ein Energieland bleibe, hänge auch vom Aufbau einer sächsischen Wasserstoff-Wirtschaft ab. Kohle, Öl und perspektivisch auch Erdgas müssten als Energieträger ersetzt werden. Dabei wies Günther darauf hin, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen vorankommen muss, damit ausreichend grüner Strom für die Produktion von grünem Wasserstoff verfügbar sein kann.

 

Dieser Ausbau hat sich allerdings in den vergangenen Jahren verlangsamt; bei der Windenergie war zuletzt sogar ein Rückbau zu verzeichnen. Zwar gibt es inzwischen ein neues Energie- und Klimaprogramm mit ehrgeizigen Ausbauzielen. Zuletzt schien es allerdings, als könnte zumindest die Windenergie weiter ausgebremst werden: Die CDU als stärkste Partei in der Regierungskoalition mit B90/G und SPD wollte eine besonders strenge Abstandsregel in der sächsischen Bauordnung verankern.

 

Sie hätte den Bau neuer Windräder sehr erschwert. Demnach sollten die Anlagen nicht nur einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung in Ortschaften einhalten. Dieser Mindestabstand hätte auch für alleinstehende Wohngebäude außerhalb von Ortschaften gegolten, wenn diese mehr als drei Wohneinheiten aufweisen.

 

Mindestabstand mit Abweichklausel

Das Kabinett hat heute zwar auch den Entwurf einer geänderten Bauordnung verabschiedet, der eine Abstandsregel für Windräder enthält. Sie fällt allerdings deutlich milder aus als in den ersten Entwürfen: Der Mindestabstand für Windräder im Außenbereich gilt nun nur für fünf oder mehr Wohngebäude. Außerdem ist es möglich, von diesem Mindestabstand abzuweichen, wenn die Gemeinde vor Ort dem zustimmt.

 

Der Minister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt (CDU) vertrat die Ansicht, dass damit zum einen mehr Flächen für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen würden die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort gestärkt und damit die Akzeptanz.

 

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss wird der Entwurf für die Änderung der Sächsischen Bauordnung dem Sächsischen Landtag übermittelt. Dort wird dann der endgültige Beschluss gefasst.


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