Aktualisiert-6. Der Freistaat will erneuerbare Energien und Speicher mit einem landesweiten Förderprogramm voranbringen. Dabei werden auch Balkonkraftwerke für Privatpersonen einbezogen. In Leipzig zeichnen sich Fortschritte für das lange geplante städtische Förderprogramm ab.

 

Balkonkraftwerke sind in Leipzig und Sachsen bisher noch selten zu sehen. Foto: Stefan Schroeter

 

Der Freistaat Sachsen bereitet derzeit ein Förderprogramm für Erneuerbare Energien und Speicher vor. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat der Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther am Donnerstag unterzeichnet. Wie sein Ministerium weiter mitteilte, umfasst die Richtlinie zwei Programmteile. Mit dem ersten Teil werden Balkonkraftwerke von Privatpersonen mit 300 Euro gefördert.

Der zweite Teil richtet sich neben Privatpersonen auch an Eigentümergemeinschaften, Vereine und weitere Gruppen. Sie können Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen, mit denen Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speicher angeschafft werden sollen. Die Anträge für beide Programmteile nimmt die SAB Sächsische Aufbaubank entgegen und erteilt die Bewilligungen.

 

Steckerfertige Module

Bei den Balkonkraftwerken des ersten Teils soll es sich um steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule handeln, die über eine Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt verfügen. Dazu kommt das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung. Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro.

Die Förderrichtlinie soll Anfang Juli im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann ist auch vorgesehen, dass SAB auf ihrer Webseite www.sab.sachsen.de zu den wichtigsten Fragen rund um die Balkonkraftwerke und das Antragsverfahren informiert.

Das Förderanträge können Mieterinnen und Mieter ebenso stellen wie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Das soll voraussichtlich ab Ende August bei der SAB über ein digitales Förderportal möglich sein.

 

Projektförderung

Die Tilgungszuschüsse des zweiten Teils sind als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung angelegt. Für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher sind dabei bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen.

Bis zu 20 Prozent gibt es für Stromspeicher in Kombination mit einer Solarstrom-Anlage. Insgesamt ist pro Kalenderjahr ein Zuschuss von maximal 50.000 Euro möglich. Anträge für diesen zweiten Programmteil können voraussichtlich ab dem Frühherbst gestellt werden.

Die Förderrichtlinie umfasst insgesamt 21,5 Millionen Euro. Davon entfallen 6,5 Millionen auf die Balkonkraftwerke. Das Geld stammt aus dem Klimafonds, den der Sächsische Landtag im Zuge des aktuellen Doppelhaushalts aufgestockt hatte.

 


Aktualisierung am 10.07.2023:

Die Sächsische Aufbaubank hat Hinweise zum Förderprogramm auf ihrer Webseite veröffentlicht. Demnach können Balkonkraftwerke gefördert werden, die seit dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft wurden. Außerdem informiert SAB über zahlreiche weitere Einzelfragen zu Förderung und Antragstellung.

 


Aktualisierung am 30.08.2023:

Bei der Sächsischen Aufbaubank können seit gestern Anträge über das digitale Förderportal gestellt werden. Die verfügbaren Fördermittel werden in getrennten Kontingenten für zwei antragstellende Gruppen verwaltet:

Für Mieterinnen und Mieter sind heute noch 2,75 Millionen Euro verfügbar. Das entspricht rechnerisch 9.172 möglichen Bewilligungen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind heute noch 2,74 Millionen Euro verfügbar. Das entspricht rechnerisch 9.131 möglichen Bewilligungen.     

 


Aktualisierung am 24.10.2023:

Mieterinnen und Mieter haben die Förderung bisher nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen. Für sie sind heute noch 2,47 Millionen Euro verfügbar. Das entspricht rechnerisch 8.226 möglichen Bewilligungen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben die für sie reservierten Fördermittel deutlich schneller abgerufen. Für sie sind heute nur noch 691.500 Euro verfügbar. Das entspricht rechnerisch 2.305 möglichen Bewilligungen.

 


 Aktualisierung am 30.10.2023:

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft informiert:

"Zwei Monate nach dem Start des sächsischen Förderprogramms für Balkonkraftwerke (29.8.) sind von den knapp 9.000 vollständig vorliegenden Anträgen auf Förderung bereits rund 8.500 durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bewilligt und ausgezahlt worden. Etwa 88 Prozent der Anträge entfallen auf die Gruppe der Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit wird das Budget für diese Gruppe voraussichtlich in zwei Wochen ausgeschöpft sein. Zugleich stehen im Budget für Mieterinnen und Mieter noch etwa 2,5 Millionen Euro für rund 8.200 Anträge zur Verfügung. Die Förderung ist nicht an das Haushaltsjahr gebunden und kann somit auch 2024 noch beantragt werden.

... Und es steht weiter Geld vor allem für die Mieterinnen und Mieter zur Verfügung, die ja zunächst mit ihren Vermietern sprechen müssen und deswegen etwas mehr Zeit brauchen als die Eigentümerinnen und Eigentümer.

... Hinweis insbesondere für Mieterinnen und Mieter: Die Bundesregierung hat eine Änderung des Mietrechts im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den Weg gebracht, nach der Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerkes haben werden."

 


 

Fortschritte in Leipzig

An einem Förderprogramm für Balkonkraftwerke wird auch in Leipzig weiter gearbeitet. Hier hatte der Stadtrat schon im März 2021 beschlossen, die Anschaffung privater steckerfertiger Balkon-Solarstromanlagen mit jährlich 500.000 Euro zu fördern. Dazu sollte die Verwaltung noch eine Fachförderrichtlinie erarbeiten, was sich als eine sehr langwierige Aufgabe erwies.

Nun teilte die Stadtverwaltung mit, dass das Förderprogramm demnächst dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Förderrichtlinie dazu sieht vor, dass Stecker-Solar-Geräte mit 200 Euro pro Modul gefördert werden können. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Die Kosten des Moduls einschließlich der Errichtung und Inbetriebnahme müssen bei mindestens 250 Euro liegen. Außerdem darf die Balkonsolaranlage nur im Leipziger Stadtgebiet installiert und betrieben werden.

Privatpersonen können eine Förderung von zwei Modulen pro Objekt beantragen. Andere Antragsteller wie Eigentümergemeinschaften können pro Wohneinheit zwei Module beantragen. Die Förderung ist in diesem Fall auf maximal 10.000 Euro pro Objekt und maximal fünf Objekte je Antragstellerin und Antragsteller begrenzt. Zunächst sollen dafür in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro Fördermittel verfügbar sein.

 


Aktualisierung am 11.07.2023:

Die Beschlussvorlage zu den Balkon-Solargeräten sollte eigentlich in der Leipziger Ratsversammlung vom 5. Juli 2023 beraten werden. Dazu gab es drei Änderungsanträge und einen Antrag auf Neufassung. Ein Ergebnis dieser Beratung wurde seitdem zunächst nicht bekannt. Eine gestern gestellte Anfrage dazu hat die Stadtverwaltung noch nicht beantwortet.

Wie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen heute auf Anfrage umgehend mitteilte, war die Beschlussvorlage kurzfristig und ohne Begründung von der Tagesordnung genommen worden. „Man kann nur mutmaßen, dass die Verwaltung hier angesichts der verschiedenen Änderungsanträge noch einen erhöhten Beratungsbedarf gesehen hat.“ Die Fraktion rechnet nun damit, dass die Fachförderrichtlinie auf der nächsten Ratsversammlung am 20. September beschlossen wird.

 


 Aktualisierung am 14.07.2023:

 Die Stadtverwaltung hat heute auf die Anfrage vom 10.07.2023 geantwortet:

"Aufgrund der Veröffentlichung einer Landesförderung für Stecker-Solar-Geräte kurz vor der Ratsversammlung wurde die Vorlage zur Förderung der Stadt Leipzig kurzerhand vertagt. Die Stadt Leipzig als Kommunalverwaltung darf keine Doppelförderung vornehmen, sodass nun erstmal geprüft wird, ob die städtische Förderung ggf. zielgruppenspezifischer wirken sollte. Diese Prüfung wird über die „Sommerpause“ erfolgen, damit die Vorlage in der ersten Stadtratssitzung danach erneut behandelt werden kann."

 


Aktualisierung am 23.10.2023:

In den ersten beiden Stadtratssitzungen nach der Sommerpause wurde die Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten nicht behandelt. Die Stadtverwaltung erklärt dies auf Anfrage so:

 "... wurde die Förderrichtlinie (FRL) Stecker-Solar-Geräte der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung der Förderung durch das Land Sachsen geprüft. Dabei wurden neue Zielgruppen definiert, um die Förderung des Landes Sachsen zu ergänzen (Eine Doppelförderung ist qua sächsischen und kommunalen Fördergrundsätzen prinzipiell ausgeschlossen) und die Förderung vor allem in Hinsicht auf soziale Aspekte stärker zu qualifizieren. Eine deckungsgleiche Förderung durch Stadt und Land widerspricht der grundsätzlichen Förderlogik, weswegen eine Nachjustierung erforderlich war. Das heißt, die Stadt Leipzig will mit ihrer FRL Zielgruppen adressieren, welche aktuell keine Förderung über das Land beantragen können, oder für welche die Beantragung bzw. der Weg der Beantragung über das Land aktuell eine zu hohe Hürde darstellt oder nicht lukrativ genug ist. Aufgrund der hierzu notwendigen umfangreichen Prüfungen konnte die aktualisierte FRL nicht wie geplant in der Sitzung des Stadtrates im September behandelt werden.

Die Vorlage befindet sich momentan noch in verwaltungsinterner Abstimmung."

 


 

Mit notwendigen Cookies funktioniert diese Webseite am besten. Ganz ohne Cookies klappt nicht alles.