Die Regierungskoalition des Freistaats will sich neue Ziele für die Energie- und Klimapolitik der nächsten zehn Jahre setzen. In die Arbeit am neuen Energie- und Klimaprogramm sind inzwischen neun Ministerien eingebunden.

Windpark Seebenisch 07 2020 gross

Windpark bei Leipzig. Foto: Stefan Schroeter


Die sächsische Staatsregierung arbeitet derzeit daran, ihre Energie- und Klimapolitik neu auszurichten. Wie das Smekul Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft auf Anfrage mitteilte, hat es im Sommer den Entwurf des fortgeschriebenen und aktualisierten Energie- und Klimaprogramms in die beteiligten acht Ministerien gegeben. Aus allen Ressorts liegen inzwischen auch Stellungnahmen dazu vor.

 

Die Regierungsparteien CDU, Bündnis 90 / Grüne und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 vereinbart, das fortgeschriebene EKP noch im laufenden Jahr 2020 in Kraft zu setzen und die landesrechtlichen Möglichkeiten für dessen Umsetzung zu schaffen. Um es in Kraft zu setzen, ist ein Kabinettsbeschluss notwendig. Ob damit noch im Jahr 2020 zu rechnen ist, war vom Smekul nicht zu erfahren. Das Ministerium verwies vielmehr darauf, das die Neufassung des EKP ein fachlich sehr anspruchsvoller Vorgang sei, bei dem die Qualität des Resultats im Vordergrund stehe. Es solle einen soliden und realistischen Handlungsrahmen für die Energiepolitik in Sachsen bis 2030 setzen.

 

Das EKP gibt die energiepolitischen Ziele für Sachsen vor, die sich erfahrungsgemäß sehr langfristig auswirken. Zunächst fließen sie in den nächsten Landesentwicklungsplan ein, der wiederum als Grundlage für die Regionalpläne gilt. In den Regionalplänen werden dann Vorrang- und Eignungsflächen ausgewiesen, auf denen Solar- und Windparks gebaut werden können.

 

Das derzeit gültige EKP stammt aus dem Jahr 2012, wurde von einer CDU/FDP-Regierung beschlossen und gilt als wenig ambitioniert. Seine Ziele sind in den Landesentwicklungsplan von 2013 eingeflossen. Dessen Vorgaben wiederum sollten die Regionalen Planungsverbände eigentlich schon bis zum August 2017 in die Regionalpläne einarbeiten. Diese Arbeit an den Regionalplänen hat sich allerdings als deutlich langwieriger erwiesen und ist bisher noch nicht abgeschlossen.

 

Parallel zum langfristig wirksamen EKP arbeitet die Landesregierung derzeit an einer Verordnung, die es ermöglichen soll, Solaranlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen zu bauen. Als Grundlage dafür dient eine Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Weiterhin möchte die Landesregierung es den Kommunen ermöglichen, über ihre Bauleitplanung kleinere Windenergie-Projekte umzusetzen.

 

Darüber hinaus arbeitet das Smekul derzeit an einer Regelung für den Mindestabstand von Windenergie-Anlagen zur Wohnbebauung. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, diesen Mindestabstand auf 1.000 Meter festzulegen. Ein solcher Mindestabstand gilt beispielsweise auch schon in Westsachsen, wird dort aber flexibel gehandhabt.


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