Das neue Energie- und Klimaprogramm soll langfristig den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen. Die Koalition will es demnächst im Regierungskabinett beraten. Außerdem bereitet sie neue Regelungen für Solarstrom und Windenergie vor, die eher wirken können.

Strommast mit Windrädern gross

Hochspannungsleitung und Windräder bei Leipzig. Foto: Stefan Schroeter


Bei der Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik in Sachsen zeichnen sich Fortschritte ab. Das wurde am Freitag bei einer Online-Veranstaltung des VEE Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien Sachsen bekannt. Das EKP Energie- und Klimaprogramm für die Jahre 2020 bis 2030 befinde sich im Kabinettsverfahren, berichtete Gerd Lippold, Staatssekretär im Smekul Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft. In der letzten Mai- oder in der ersten Juniwoche solle es im Kabinett abgestimmt werden. Darauf habe sich die Regierungskoalition jetzt festgelegt.

Die Regierungsparteien CDU, Bündnis 90 / Grüne und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 vereinbart, das EKP fortzuschreiben. Dabei war eigentlich vorgesehen, es noch im vergangenen Jahr 2020 in Kraft zu setzen. Auch die landesrechtlichen Möglichkeiten für seine Umsetzung sollten bis dahin geschaffen werden.

Die Arbeit am neuen EKP erwies sich dann allerdings als deutlich langwieriger. Im Sommer 2020 konnte das bündnisgrün geführte Smekul einen Entwurf in die acht beteiligten Ministerien geben und ihre Stellungnahmen einholen. Im Oktober und November gab es dann eine zweite, erweiterte Konsultationsrunde. Hier waren neben den Ministerien nun auch Verbände der Energiewirtschaft und Kommunen sowie die Regierungsfraktionen des Sächsischen Landtags eingebunden.

 

Langfristige Wirkung

Das EKP gibt die energiepolitischen Ziele für Sachsen vor, die sich erfahrungsgemäß sehr langfristig auswirken. Zunächst fließen sie in den nächsten Landesentwicklungsplan ein, der wiederum als Grundlage für die Regionalpläne gilt. In den Regionalplänen werden dann Vorrang- und Eignungsflächen ausgewiesen, auf denen Solar- und Windparks gebaut werden können.

 

Das derzeit gültige EKP stammt aus dem Jahr 2012, wurde von einer CDU/FDP-Regierung beschlossen und gilt als wenig ambitioniert. Seine Ziele sind in den Landesentwicklungsplan von 2013 eingeflossen. Dessen Vorgaben wiederum sollten die Regionalen Planungsverbände eigentlich schon bis zum August 2017 in die Regionalpläne einarbeiten. Diese Arbeit an den Regionalplänen hat sich allerdings auch stark verzögert und ist bisher noch nicht abgeschlossen.

 

Lippold kündigte außerdem an, dass der Entwurf einer sächsischen Bauordnung ins Kabinettsverfahren eingebracht werden soll. Auch das sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die neuen Regeln der Bauordnung sollen es schon in absehbarer Zeit ermöglichen, Flächen für die Windenergie effizienter zu nutzen und Repowering-Projekte zu vereinfachen. Der englischsprachige Fachbegriff Repowering steht dafür, dass in einem Windpark mehrere ältere kleine Anlagen durch eine kleinere Anzahl von neuen, leistungsstärkeren Anlagen ersetzt werden.

 

Aussichten für Solarstrom

Fortschritte könnte es demnächst ebenfalls bei Solarstrom-Anlagen geben. Derzeit befinde sich auch eine Fotovoltaik-Freiflächenverordnung im Kabinettsverfahren, berichtete der Staatssekretär. Sie soll es ermöglichen, Solaranlagen auf sogenannten benachteiligten Flächen zu errichten. Dafür sind im nächsten Jahr 2022 bundesweite Ausschreibungen geplant, an denen sich dann auch sächsische Projekte beteiligen können. Außerdem will die Staatsregierung die Kombination von Sonnenstrom und Landwirtschaft voranbringen. Im Versuchsgut Köllitsch werde es ein innovatives Agro-Fotovoltaik-Projekt im höheren Megawatt-Bereich geben, sagte Lippold.

 

Lars Rohwer, energie- und umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sprach sich für deutlich mehr Solarstrom-Anlagen auf Gebäuden aus. Er wies darauf hin, dass die Bundesregierung derzeit schon wieder eine weitere Novelle des gerade erst überarbeiteten EEG Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorbereitet. Dabei gehe es um Solaranlagen auf Gebäuden und um die Beteiligung von Kommunen an den Gewerbesteuer-Einnahmen. Rohwer rechnet damit, dass diese EEG-Novelle neue Möglichkeiten für die Fotovoltaik eröffnet und eine andere Akzeptanz für die Windenergie in den Standort-Gemeinden ermöglicht.


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