Im Bundesbedarfsplan werden die Projekte für den Ausbau der überregionalen Höchstspannungs-Stromnetze gesetzlich festgelegt. Der Bundestag hat nun eine milliardenschwere Liste der Projekte bestimmt, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen.

Stromtrassen bei Hartmannsdorf gross

Höchstspannungs-Stromtrassen bei Hartmannsdorf in Sachsen. Archivfoto 2016: Stefan Schroeter


Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 28. Januar 2021, den neuen Bundesbedarfsplan für den Ausbau der überregionalen Höchstspannungs-Stromnetze beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Es war erstmals im Jahr 2013 vom Bundestag beschlossen und im Jahr 2015 geändert worden. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen waren AfD und Linke. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

 

Grundlage des Gesetzes ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030, der von den Betreibern der Übertragungsnetze erstellt worden ist. Danach wurde er von der BNA Bundesnetzagentur geprüft und im Dezember 2019 mit einigen Änderungen bestätigt. Die Behörde erarbeitete dann daraus einen Gesetzentwurf und übermittelte ihn an den Bundestag. Dort nahm der Wirtschaftsausschuss noch einmal einige Änderungen vor und erstellte eine Beschlussvorlage für das Parlament, die nun angenommen wurde.

 

Den Bundestags-Informationen ist zu entnehmen, dass mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz 35 neue Vorhaben für den Netzausbau aufgenommen und acht bisherige Vorhaben geändert wurden. Die Investitionskosten, die für diese neuen Vorhaben notwendig sind, bezifferte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit 17,3 Milliarden Euro. Eine Gesamtsumme für alle Vorhaben, die der Bundesbedarfsplan nun enthält, nannte er in seinem Bericht nicht. Die Linke bezifferte diese Gesamtsumme in einem Entschließungsantrag mit 100 Milliarden Euro.

 

Die Zahl der neuen Vorhaben unterscheidet sich deutlich vom bestätigten Netzentwicklungsplan, der noch 74 neue Ausbaumaßnahmen enthielt. Die Investitionskosten für alle bisher bisher bestätigten und neuen Maßnahmen waren darin mit 79 Milliarden Euro beziffert worden. Diese Kosten werden über die Netzentgelte von den Stromverbrauchern bezahlt.

 

Erleichterung in Thüringen

Der Thüringer Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) zeigte sich erleichtert, dass der neue Bundesbedarfsplan keine weiteren Stromtrassen für sein Bundesland vorsieht. Als wesentliche neue Leitungen bezeichnete er zum einen die Erweiterung des Leitungsprojekts Südostlink. Hier war bisher vorgesehen, dass die Leitung von Sachsen-Anhalt durch Ostthüringen nach Bayern führen soll. Der neue Plan sieht nun vor, sie noch weiter nach Norden zu verlängern. Als zweites wesentliches Projekt nannte Hoff eine Gleichstrom-Übertragungsleitung von Norddeutschland ins Ruhrgebiet.

 

Der Minister wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit auch Forderungen gegeben habe, das durch Thüringen führende Leitungsprojekt Südlink zu verstärken und eine neue Freileitung von Schalkau in Thüringen nach Bergrheinfeld in Bayern zu bauen. Er begrüßte es, dass beide Projekte nicht in dem neuen Gesetz enthalten seien.

 

Die Übertragungsnetz-Betreiber arbeiten inzwischen schon an neuen Plänen für Ausbauprojekte, die sie bis zum Jahr 2035 für notwendig halten. Den ersten Entwurf ihres Netzentwicklungsplans 2021-2035 haben sie am Freitag, dem 29. Januar 2021, an BNA übermittelt.


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