Die Stadtwerke Leipzig haben nun auch sinkende Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung angekündigt. Fernwärme-Kunden steht dagegen möglicherweise ein starker Preisanstieg bevor, wenn die Energiepreisbremse im April 2024 nicht mehr gilt.

 

Fernwärme-Leitung im Leipziger Westen. Foto: Stefan Schroeter

Die SWL Stadtwerke Leipzig haben nun auch Preissenkungen für Gas und Strom in ihren Grundversorgungs-Tarifen angekündigt. Die Grundversorgung gilt für Haushaltskunden, die noch kein spezielles Produkt eines Lieferanten bestellt haben.

Bei Fernwärme gibt es eine andere Preisentwicklung. Hier steigt ein Tarif, der schon ziemlich teuer geworden war, noch einmal leicht an. Ein anderer bleibt wohl so teuer wie bisher.

Damit könnte es zu einem starken Preisanstieg für Leipziger Fernwärme-Kunden kommen, wenn die Energiepreisbremse der Bundesregierung ab April 2024 nicht mehr gilt.

Die nun vorgestellten Änderungen gelten ab 1. Januar 2024. Zuvor hatte das stadteigene Unternehmen im September schon Preissenkungen bei seinen Sondervertrags-Tarifen angekündigt. Sie treten ebenfalls zum Jahresanfang in Kraft.

 


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Leicht sinkender Strompreis

In der Grundversorgung Strom bietet SWL das Produkt „L-Strom.basis“ an. Hier sinkt der Brutto-Arbeitspreis nun von bisher 39,40 Cent pro Kilowattstunde auf 37,31 Cent.

Bis zum 31. Juli hatte hier noch ein Arbeitspreis von 52,12 Cent gegolten, der durch die Energiepreispremse der Bundesregierung überwiegend auf 40 Cent begrenzt wurde.

SWL zufolge wurde die neue Preissenkung möglich, weil die Kosten für die Energiebeschaffung und für zwei gesetzliche Umlagen gesunken sind.

Der jährliche Brutto-Grundpreis in diesem Tarif steigt dagegen leicht von 167,65 Euro auf 168,00 Euro. Als Grund dafür werden gestiegene Entgelte für den Messstellenbetrieb genannt.

SWL zufolge spart ein typischer Leipziger Musterhaushalt, der 1.800 kWh pro Jahr verbraucht, mit der neuen Preissenkung vier Prozent oder 37 Euro brutto im Jahr.

 

Deutliche Preissenkung bei Gas

In der Grundversorgung Gas mit dem Produkt „L-Gas.basis“ hatte es seit Jahresbeginnn noch keine Preissenkung gegeben. Der Brutto-Arbeitspreis ist deshalb hier mit 19,62 Cent/kWh gegenwärtig noch sehr hoch. Er wird durch die Energiepreispremse der Bundesregierung überwiegend auf 12 Cent begrenzt.

Umso deutlicher fällt nun die Senkung auf 11,91 Cent aus. Der jährliche Brutto-Grundpreis sinkt hier von 125,96 Euro auf 124,09 Euro.

Auch diese Preissenkung wurde laut SWL möglich, weil mehrere Kostenbestandteile gesunken sind: für die Energiebeschaffung, die Netznutzung und eine gesetzliche Umlage.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 14.000 kWh ergibt sich damit zunächst ein Jahres-Gesamtpreis von 1.791 Euro und ein Monatspreis von 149 Euro.

 

Umsatzsteuer und Energiepreisbremse

Diese Brutto-Preise für das Gasprodukt dürften allerdings nicht von langer Dauer sein. Der Grund dafür ist, dass sie noch mit der zeitweilig abgesenkten Umsatzsteuer von sieben Prozent kalkuliert worden sind. Diese abgesenkte Umsatzsteuer für Gas will die Bundesregierung wieder auf den früheren Wert von 19 Prozent anheben.

Nach bisher verfügbaren Informationen könnte das zum 1. März 2024 erfolgen. Dann würde der Arbeitspreis bei „L-Gas.basis“ auf 13,25 Cent brutto steigen und der Jahres-Grundpreis auf 138,01 Euro.

Dann gilt noch bis Ende März die Energiepreisbremse der Bundesregierung, die bis dahin verlängert worden ist. Beim Gas wird damit der Arbeitspreis auf 12 Cent für 80 Prozent der früheren Verbrauchsmenge begrenzt. Das bremst dann auch den Preisanstieg für die grundversorgten Leipziger Gaskunden etwas ab.

Wenn im April die Energiepreisbremse nicht mehr gilt, steigt die monatliche Gasrechnung des Zwei-Personen-Beispielhaushalts weiter an. Nach eigenen Berechnungen des Autors erreicht sie dann 166 Euro.

 
Fernwärme bald ohne starke Preisbremse

Bei der Fernwärme kündigen die Stadtwerke eine Preiserhöhung für ihr Produkt „wärme.kompakt“ an. Ab 1. Januar steigt hier der Netto-Arbeitspreis von 12,10 Cent/kWh auf 12,33 Cent. Bei sieben Prozent Umsatzsteuer ergibt das einen Brutto-Arbeitspreis von 13,19 Cent.

Der Grundpreis wird hier nicht in Preisblättern ausgewiesen, sondern mit mehreren Faktoren und einer Vertragsformel berechnet. Ob sich an diesem Grundpreis etwas ändern soll, war bei den Stadtwerken zunächst nicht zu erfahren.

Der höhere Arbeitspreis dürfte sich für Haushaltskunden bis Ende März noch nicht besonders auswirken. Der Grund dafür ist, dass die Energiepreisbremse bei Fernwärme schon ab einem Brutto-Arbeitspreis von 9,5 Cent greift.

Umso größer dürfte der Preisanstieg für die Kunden von „wärme.kompakt“ allerdings werden, wenn die Energiepreisbremse ab April 2024 wegfällt. Dann kommt auch noch die höhere Umsatzsteuer dazu. Wer diese Effekte konkret berechnen will, braucht freilich sehr spezielle Kenntnisse der Fernwärme-Grundpreis-Arithmetik.

 


Ergänzung am 21.11.2023:

Die Stadtwerke teilten heute auf Anfrage mit, dass Grund- und Arbeitspreis bei „wärme.kompakt“ entsprechend der vereinbarten Preisformeln steigen. Diese Formeln spiegeln die Kosten- und Marktentwicklung wider, die an Lohn, einem Index für Investitionsgüter und einem Wärmepreis-Index gemessen wird.

Der Grundpreis von „wärme.kompakt“ steigt entsprechend diesen Preisformeln um 7,2 Prozent. Das ist ein deutlich größerer Anstieg als beim Arbeitspreis, der um 1,9 Prozent zulegt.

Diese Preissteigerung wirkt sich ebenso wie die höhere Umsatzsteuer voraussichtlich erst zum 1. April 2024 aus, wenn die Energiepreisbremse nicht mehr gilt. Wie hoch fällt dann voraussichtlich die Steigerung der Brutto-Gesamtkosten für einen Musterhaushalt im Vergleich zu den Brutto-Gesamtkosten aus, die er heute mit der Entlastung zu zahlen hat?

Das haben die Stadtwerke auf Anfrage so nachgerechnet:

Für einen durchschnittlichen Haushalt (Verbrauch ca. 7.500 kWh) in einem Mehrfamilienhaus mit einer Leistung von 160 kW, einem Jahresverbrauch von 224.000 kWh und einer Rücklauftemperatur von 55°C bedeutet die Preisveränderung eine Steigerung der Brutto-Gesamtkosten um 19,7 Prozent.

 


 
Wie geht es mit „wärme.basis“ weiter?

Für Fernwärme-Haushaltskunden bietet SWL außerdem das Produkt „wärme.basis“ an. Ob sich an den Preisen dieses Produkts etwas ändern wird, war ebenfalls noch nicht zu erfahren.

Dabei wäre das gerade interessant, da es hier zuletzt zu einem besonders großen Preissprung gekommen war: Zum Jahreswechsel 2022/2023 hatte SWL den Brutto-Arbeitspreis von „wärme.basis“ von 7,30 Cent auf 14,24 Cent fast verdoppelt. Außerdem waren dabei die Grundpreis-Bestandteile etwas teurer geworden.

 


Ergänzung am 21.11.2023:

Die Stadtwerke teilten heute auf Anfrage mit, dass der Netto-Arbeitspreis bei „wärme.basis“ auf 13,56 Cent steigt. Das entspricht bei zunächst 7 Prozent Umsatzsteuer einem Brutto-Arbeitspreis von 14,51 Cent und einem Anstieg um 1,9 Prozent.

Der Grundpreis steigt hier wie bei „wärme.kompakt“ um 7,2 Prozent entsprechend der Preisformeln.

Der Tarif „wärme.basis“ gilt für Kunden, die Fernwärme von den Stadtwerken bekommen, aber keinen Vertrag für „wärme.kompakt“ abschließen wollen. Aktuell trifft dies für zwei Prozent der Verbrauchsstellen zu.

 


 

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